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  • 07.12.2010 | Richtlinien-Ergänzung

    Ergänzung der Anlage III Arzneimittel-Richtlinie: keine Verordnung für Glitazone

    Der G-BA hat im Sommer 2010 beschlossen, die Verordnung der Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 in der vertragsärztlichen Versorgung auszuschließen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Beschluss nicht beanstandet, sodass er zum 1. des übernächsten Quartals nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger - und damit voraussichtlich zum 1. April 2011 - in Kraft treten wird. „Abrechnung aktuell“ erläutert Ihnen bereits jetzt, was das für Ihre Patienten dann bedeutet.  

    Hintergrund der Entscheidung

    Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte eine Nutzenbewertung von Glitazonen zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 durchgeführt und dem G-BA als Empfehlung zur Beschlussfassung über die Arzneimittel-Richtlinie zugeleitet. Der G-BA kann in der Arzneimittel-Richtlinie die Verordnung von Arzneimitteln einschränken oder ausschließen, wenn  

     

    • nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind

     

    • insbesondere ein Arzneimittel unzweckmäßig oder eine andere, wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem diagnostischen oder therapeutischen Nutzen verfügbar ist.

     

    Bei den Glitazonen sieht der G-BA deren Einsatz als unzweckmäßig an,