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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Schuldrechtsreform

    Die Arztrechnung verjährt seit dem 1. Januar 2002 erst ein Jahr später

    | Seit dem 1. Januar 2002 gilt das in Teilen geänderte Schuldrecht. Für die ärztliche Praxis dürften die neuen Regelungen hinsichtlich des Verzuges und der Verjährung ärztlicher Honorarforderungen interessant sein. Nachfolgend ein kurzer Abriss der Änderungen: |