26.02.2009 | Selbstzahlerleistungen
IGeL zur erweiterten Gesundheitsvorsorge - sinnvolle Ergänzung zur GKV-Vorsorge
von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln
Was der Arzt nach der GKV-Richtlinie zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen darf, ist sehr überschaubar: Umfasst sind durch die Richtlinie lediglich Anamnese, Beratung, Ganzkörperstatus, Bestimmung von Gesamtcholesterin, Glukose und der Harnstreifentest - das war´s. Erst wenn der Patient bereits krank ist oder sich aus der Gesundheitsuntersuchung weiterer Abklärungsbedarf ergibt, darf detaillierter und umfassender zulasten der GKV untersucht werden.
Gründe für eine erweiterte Gesundheitsvorsorge
Es bedarf wohl keiner Diskussion, dass der Umfang der Gesundheitsuntersuchung in vielen Fällen unter medizinischen Aspekten unzureichend ist. Medizinisch ausreichend erscheint der GKV-Leistungsumfang allenfalls bei einem 40-jährigem, gesundheitsbewussten Patienten, nicht aber zum Beispiel bei einem 55-jährigen, der übergewichtig ist, stark raucht und überhaupt keinen Sport treibt.
Aber selbst dem jungen Patienten kann ohne Sonographie und einige Laborparameter kaum guten Gewissens bestätigt werden, dass bei ihm keine der Krankheiten, auf die die Gesundheitsuntersuchung vor allem abzielt (Herz-Kreislauf-, Nierenkrankheiten und Diabetes) im Vor- oder Frühstadium vorliegt. Erst recht gilt dies für Krankheiten, die von diesen Untersuchungen überhaupt nicht früh erfasst werden können (zum Beispiel Lebererkrankungen).
Win-Win-Situation für Arzt und Patient
IGeL-Angebote zur Erweiterung der Gesundheitsuntersuchung sind daher gerade aus Patientensicht dringend zu empfehlen. Dass sie dem Arzt nicht nur sein ärztliches Gewissen beruhigen, sondern auch wirtschaftlich interessant sind, ist ein erfreulicher Nebenaspekt. Ein Vorteil ist, dass die IGeL-Angebote zur erweiterten Gesundheitsvorsorge keine wesentlichen Investitionen erfordern. Unter Umständen - zum Beispiel zur Osteodensitometrie - können Geräte gemeinschaftlich genutzt werden.
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