01.05.2002 · Fachbeitrag · Selbstzahlerleistungen
Mit dem IGEL zur Fahrerlaubnis
| Die Reaktionen unserer Leser auf den Beitrag über hausärztliche IGEL-Leistungen für Alkoholsünder („Abrechnung aktuell“ Nr. 4/2002, Seiten 11 und 12) machen deutlich, dass hier noch eine Menge Klärungsbedarf besteht. So erreichten uns Fragen, welche Leistungen für den Hausarzt im Rahmen der Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung überhaupt in Frage kommen. Speziell zeigen sich Unsicherheiten im Umgang mit Patientenwünschen nach einer Ausstellung der „Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1....“. Die Aufzählung ist im Verordnungstext noch ein gutes Stück länger. Doch schon dieser Satzteil lässt die bürokratische Ausdrucksweise der Fahrerlaubisverordnung (FeV) erahnen. Kein Wunder, dass nicht nur Führerscheinaspiranten, sondern auch Ärzte erst einmal fragen: „Was ist denn das?“ |
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