01.03.2007 | Selbstzahlerleistungen
Schutz vor Herzinfarkt durch IGeL
Der Herzinfarkt ist die Todesursache Nummer 1 in Deutschland. Häufig tritt er ohne Vorankündigung auf. Diese Fakten sind auch vielen Patienten bekannt. Entsprechend groß ist das Interesse an der Ermittlung des individuellen Risikoprofils als IGeL-Leistung, um gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.
Lückenhafter GKV-Risiko-Check
Als GKV-Leistungen sind entsprechende vorbeugende Maßnahmen nur in begrenztem Ausmaß möglich: Zur Diagnose kardiovaskulärer Erkrankungen – und eng damit verbunden anderer atherosklerotischer Erkrankungen – sieht die GKV-Gesundheitsuntersuchung (ab 35 Jahre) nur Anamnese und Ganzkörperstatus, die Bestimmung von Gesamtcholesterin und Glukose im Blut sowie den Harnstreifentest vor. Dabei ist es aus medizinischer Sicht fast unumstritten, dass zumindest eine Erweiterung der Laboruntersuchungen sinnvoll ist.
Die Krankenkassen sehen das allerdings zum Teil anders. So behauptet die AOK, dass der Nutzen weiterer Laboruntersuchungen nicht belegt sei. Darüber hinaus schürt sie mit dem Hinweis, dass es bei solchen Untersuchungen manchmal fälschlicherweise zu positiven Befunden kommt, Angst (AOK-Information „Blutuntersuchung – Blutfette und Eiweiße“). Vor diesem Hintergrund ist es für Ärzte, die in ihrer Praxis IGeL zum Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko anbieten, besonders wichtig, den Patienten den Nutzen der zusätzlichen Untersuchungen und die Konsequenzen eventuell erhobener pathologischer Befunde nachvollziehbar darzustellen.
IGeL als Ergänzung zur Gesundheitsuntersuchung
Da mit der GKV-Gesundheitsuntersuchung ein Teil der Untersuchungen des Herzinfarkt-Risikos abgedeckt ist, bietet es sich an, das IGeL-Angebot als Ergänzung zur GKV-Gesundheitsuntersuchung vorzunehmen. Selbst die AOK weist darauf hin, dass bei Vorliegen von Risikofaktoren wie Übergewicht und Rauchen eine IGeL-Untersuchung auch vor dem 36. Lebensjahr sinnvoll sein kann. In solchen Fällen sind folgende Leistungen IGeL:
- die Gesundheitsuntersuchung (Nr. 29 GOÄ),
- die Blutabnahme (Nr. 250 GOÄ),
- der Harnstreifentest (Nr. 3511 GOÄ) sowie
- Laboruntersuchungen auf Gesamtcholesterin (Nr. 3562.H1 GOÄ), Glukose (Nr. 3560 GOÄ), LDL-Cholesterin (Nr. 3564.H1), HDL-Cholesterin (Nr. 3563.H1 GOÄ) und Triglyceride (Nr. 3565.H1 GOÄ).
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