01.03.2004 · Fachbeitrag · Speziallabor
Speziallaborleistungen im Visier von Beihilfestellen und Staatsanwälten
| Ein Dauerbrenner ist seit der "neuen" GOÄ von 1996 die Abrechnung des Speziallabors. Viele Kollegen wollen es nicht wahrhaben, dass die Abrechnung des Speziallabors nach der neuen GOÄ - wie auch nach EBM - nur noch dem Arzt möglich ist, der diese Leistungen auch selbst durchgeführt hat. Es genügt nicht, Mitglied einer Laborgemeinschaft zu sein und gelegentlich im Labor aufzutauchen. Insbesondere Beihilfestellen und Staatsanwaltschaften tun sich in letzter Zeit damit hervor, tatsächlichen oder vermeintlichen Betrugsfällen bei der Durchführung von Speziallaborleistungen nachzugehen. |
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