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  • 06.10.2009 | Vergütung

    Moderate Steigerung der Vergütung in 2010

    Am 2. September 2009 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Eckpunkte für die Weiterentwicklung der von den Krankenkassen im Jahre 2010 zu zahlenden Vergütung für ärztliche Leistungen festgelegt. Da sich Kassen und KBV im Bewertungsausschuss nicht einigen konnten, musste wie bereits 2008 der um unparteiische Mitglieder Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. Wir informieren nachfolgend über die wesentlichen Ergebnisse.  

    Orientierungspunktwert

    Der Orientierungspunkt für das Jahr 2010 steigt von bisher 3,5001 Cent auf 3,5048 Cent. Das entspricht einer Erhöhung um 0,134 Prozent. Damit werden die bei der Beschlussfassung in 2008 noch nicht erkennbaren Abrechnungsergebnisse des Jahres 2008 berücksichtigt.  

    Vergütung durch die Kassen

    Hinsichtlich der von den Kassen zu zahlenden Vergütung wurden folgende Entscheidungen getroffen:  

     

    • Alle bisher außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanzierten Leistungen werden auch im Jahre 2010 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Dies betrifft im hausärztlichen Bereich insbesondere die Prävention, die präoperative Diagnostik nach den Nrn. 31010 bis 31013 sowie die postoperative Behandlung nach Nr. 31600. Diese Leistungen werden auch in 2010 von den Krankenkassen entsprechend den tatsächlichen Anforderungen vergütet.

     

    • Alle neu in den EBM aufgenommenen Leistungen werden zunächst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Danach erfolgt gegebenenfalls eine Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung.

     

    • Dialysesachkosten des Abschnitts 40.14 werden ab 2010 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert. Damit übernehmen die Krankenkassen das Mengenrisiko für diesen Bereich. Auf das hausärztliche Vergütungsvolumen hat dies jedoch praktisch keine Auswirkungen.