06.10.2009 | Vergütung
Regelleistungsvolumen (RLV) 2010 - was bleibt, was wird sich ändern?
Zumindest für das erste Quartal 2010 wird es praktisch keine Änderungen an der Systematik der Regelleistungsvolumina (RLV) geben. Dies hat der Bewertungsausschuss am 22. September 2009 entschieden. Grund hierfür ist offenbar die unzureichende Datenlage. Bei Redaktionsschluss hatten immer noch nicht alle KVen die Abrechnung des ersten RLV-Quartals abgeschlossen. Änderungen sind daher erst ab dem Quartal 2/2010 zu erwarten.
Die wichtigsten Beschlussinhalte
Wir informieren nachfolgend über die wesentlichen Inhalte dieses Beschlusses.
Berechnung des RLV und der Fallwertzuschläge in 1/2010
Für die Berechnung des RLV und der Fallwertzuschläge im Quartal 1/2010 wird auf die Fallzahl des Vorjahresquartals 1/2009 zurückgegriffen. Dies ist für diejenigen Praxen vorteilhaft, die im Vergleich zum Quartal 1/2008 deutlich mehr Patienten behandelt haben.
Fallzählung für das RLV in Berufsausübungsgemeinschaften
Auch die Fallzählung für das RLV in Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten bleibt unverändert. Wie in den Quartalen 3/2009 und 4/2009 wird zunächst die Gesamtzahl der RLV-relevanten Behandlungsfälle der Praxis festgestellt. Anschließend erfolgt die Aufteilung dieser Fallzahl auf die einzelnen Ärzte der Praxis entsprechend dem prozentualen Anteil ihrer Arztfälle an der Gesamtzahl der Arztfälle der Praxis.
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