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  • 02.02.2011 | Vergütung

    Reproduktionsmedizinische Leistungen: Die Höherbewertung gilt ab 2011 weiter

    Die Bewertung der Leistungen nach den EBM-Nrn. 08530, 08531, 08550, 08551, 08552, 08560 und 08561 wurden zum 1. Januar 2009 um 15,45 Prozent angehoben. Die Anhebung war zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der Bewertungsausschuss hat nun beschlossen, dass der Anpassungsfaktor auch ab dem 1. Januar 2011 weiter gilt. Darüber hinaus erfolgt keine besondere Berücksichtigung des zusätzlichen Dokumentationsaufwands aufgrund der im April 2008 in Kraft getretenen TPG-Gewerbeverordnung bei der Bewertung dieser Gebührenordnungspositionen.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 3 | ID 141955