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  • 05.05.2009 | Verordnung

    Moderne Arzneimittelsteuerung über Ampeln und Boni - ist das rechtens?

    von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Gerhard Nitz, Dierks + Bohle Rechtsanwälte, Berlin

    Ein zentrales Element ärztlicher Therapiefreiheit ist die Entscheidungshoheit über das medizinisch notwendige Arzneimittel: Mit der Verordnung auf Kassenrezept entscheidet der Vertragsarzt, welches Arzneimittel die GKV bezahlen muss. Nur im nachhinein kann die Krankenkasse ärztliche Verordnungen in Frage stellen, indem sie Wirtschaftlichkeitsprüfungen veranlasst. An diesem Grundmechanismus haben auch Rabattverträge und Richtgrößen als gesundheitspolitisch bedeutsamste Instrumente der Steuerung ärztlichen Verordnungsverhaltens nichts geändert.  

     

    Diese Steuerungsinstrumente sind repressiv: Aus Angst vor Regressen soll der Arzt unwirtschaftliche Verordnungen unterlassen. Doch ist Angst ein schlechter Motivator. Die Ergebnisse der Arzneimittelsteuerung über Regressfurcht sind aus Sicht der Kassen jedenfalls nicht befriedigend. Hier ist nun ein Wandel zu beobachten. Subtile EDV-gestützte Steuerung über „Ampeln“ und die Auslobung von Boni statt Regressen scheinen die Zukunft zu prägen. Doch auch diese Instrumente sind nicht frei von Problemen.  

    Moderne Steuerungsinstrumente

    Eine Sichtung aktueller Arzneimittelvereinbarungen und vertraglicher Versorgungsformen zeigt einen bunten Strauß von Steuerungsinstrumenten. Eine Auswahl:  

     

    1. „Ampeln“ in Arzneiverordnungssoftware

    Neue Arzneiverordnungssoftware ermöglicht, Arzneimittelverordnungen farblich zu kennzeichnen. Während Rabattvertragsarzneimittel und/oder preisgünstige Generika grün unterlegt sind, werden teurere Generika/Altoriginale und/oder patentgeschützte Analogpräparate rot unterlegt. Preislich dazwischen liegende Medikamente sind gelb/orange markiert. Zum Teil sind die Ampeln in noch differenzierterer Form in der Software umgesetzt. Beispiel: In der Software zum AOK-Hausarztvertrag Baden-Württemberg wird neben rot (sogenannte „Me-Too-Arzneimittel“), orange und grün (die drei preiswertesten Generika und Rabattvertragsarzneimittel) auch mit blau und ohne farbliche Kennzeichnung gearbeitet.