01.08.2005 | Verordnung
Neue Kassenleistung: Verordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in die Richtlinie zur „Verordnung von häuslicher Krankenpflege“ neue Regelungen zur Verordnung von psychiatrischer Krankenpflege aufgenommen. Die Änderung der Richtlinie ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Parallel dazu gibt es ebenfalls seit 1. Juli 2005 im EBM zwei neue Ziffern, die auch für Sie interessant sein können.
Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Details zur Verordnung psychiatrischer-häuslicher Krankenpflege und zur Berechnung der neuen Nrn. 01422 und 01424.
Die neuen EBM-Nummern
01422 | Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, einmal im Behandlungsfall | 360 Punkte |
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
|
01424 | Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, zweimal im Behandlungsfall | 360 Punkte |
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig