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  • 01.08.2005 | Verordnung

    Neue Kassenleistung: Verordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege

    Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in die Richtlinie zur „Verordnung von häuslicher Krankenpflege“ neue Regelungen zur Verordnung von psychiatrischer Krankenpflege aufgenommen. Die Änderung der Richtlinie ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Parallel dazu gibt es ebenfalls seit 1. Juli 2005 im EBM zwei neue Ziffern, die auch für Sie interessant sein können.  

     

    Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Details zur Verordnung psychiatrischer-häuslicher Krankenpflege und zur Berechnung der neuen Nrn. 01422 und 01424.  

     

    Die neuen EBM-Nummern

    01422 

    Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, einmal im Behandlungsfall  

    360 Punkte  

    Obligater Leistungsinhalt  

    • Erstverordnung über einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen zur Erarbeitung der Pflegeakzeptanz und zum Beziehungsaufbau
    • ärztlicher Behandlungsplan mit Angaben zur Indikation, zu den Fähigkeitsstörungen, zur Zielsetzung der Behandlung und zu den Behandlungsschritten
    • Überprüfung von Maßnahmen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege

    Fakultativer Leistungsinhalt  

    • Anleitung der Angehörigen des Patienten im Umgang mit dessen Erkrankung
    • Koordinierende Gespräche mit den einbezogenen Pflegefachkräften bzw. Pflegekräften

     

    01424 

    Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, zweimal im Behandlungsfall  

    360 Punkte  

    Obligater Leistungsinhalt  

    • Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege
    • Ärztlicher Behandlungsplan mit Angaben zur Indikation, zu den Fähigkeitsstörungen, zur Zielsetzung der Behandlung und zu den Behandlungsschritten
    • Überprüfung von Maßnahmen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege

    Fakultativer Leistungsinhalt  

    • Anleitung der Angehörigen des Patienten im Umgang mit dessen Erkrankung
    • Koordinierende Gespräche mit den einbezogenen Pflegefachkräften bzw. Pflegekräften