01.10.2005 | Verordnung
Neue Richtlinien zur enteralen Ernährung ab 1. Oktober 2005
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat am 1. September 2005 mit einer Ersatzvornahme eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinien verfügt und damit festgelegt, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung – enterale Ernährung – zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden kann. Diese Richtlinien treten am 1. Oktober 2005 in Kraft. Damit wurde einem lange währenden Streit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss ein Ende gesetzt, dessen Vorschläge vom BMGS allesamt abgelehnt wurden.
Nachfolgend informieren wir Sie über die wesentlichen Neuerungen bei der Verordnung enteraler Ernährung.
Bisherige Regelung
Die bisherige Regelung in den Arzneimittel-Richtlinien sah vor, dass enterale Ernährung für zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen betreute Patienten nur ausnahmsweise verordnet werden konnte.
Was bis zum 1. Oktober verordnungsfähig war
Verordnungsfähig waren nach Nr. 20. 1, Buchstabe i
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