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  • 05.05.2009 | Verordnung

    Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie seit 1. April 2009 in Kraft

    Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 18. Dezember 2008 und 22. Januar 2009 die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien (AM-Richtlinien) beschlossen. Diese Neufassung ist nun nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. April 2009 in Kraft getreten. Wir informieren nachfolgend über die wesentlichen Änderungen.  

    Die wichtigsten Änderungen für Hausärzte

    Auf den ersten Blick ist die neue Arzneimittel-Richtlinie sehr umfangreich; inhaltlich gibt es für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte kaum Änderungen. Neu sind insbesondere der Aufbau der Richtlinie und die Anlagen.  

     

    • Abschnitt I der Richtlinie enthält den „Allgemeinen Teil“ mit Ausführungen beispielsweise zu den gesetzlichen Grundlagen sowie dem Umfang und den Grenzen des Leistungsanspruchs, zu den Voraussetzungen für die Arzneimittelverordnung und zur Dokumentation.

     

    • Abschnitt II der Richtlinie enthält den „Besonderen Teil“ mit einer Konkretisierung der allgemeinen Ausführungen. Hier finden Sie beispielsweise die Verordnungsausschlüsse und Verordnungseinschränkungen sowie deren Ausnahmen.

     

    • Abschnitt III regelt die Anpassung und Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie.

     

    • Im Abschnitt IV findet sich das Verzeichnis der Anlagen. Insgesamt gibt es jetzt 11 Anlagen. Neu ist insbesondere: