09.05.2011 | Vertragsarztrecht
Vertretung im Rahmen der vertragsärztlichen Zulassung
Das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz hat am 31. August 2010 festgestellt, dass ein Vertragsarzt einen anderen Vertragsarzt nur im Rahmen seiner eigenen Zulassung vertreten kann. Ein hausärztlich tätiger Internist könne daher im Rahmen einer Vertretung eines Gastroenterologen keine fachärztlichen Leistungen erbringen und abrechnen (Az: L 5 KA 18/10, Abruf-Nr. 103986).
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 3 | ID 144804