03.07.2008 | Vordrucke
Arzt- und Betriebsstättennummern – Auswirkungen auf Formulare
Die Einführung von Arzt- und Betriebsstättennummern zum 1. Juli 2008 (vgl. Ausgabe 6/2008, S. 9) hat auch Auswirkungen auf die vertragsärztlichen Formulare. Bereits ab 1. Juli 2008 müssen bei allen Verordnungen auf Vordruck-Muster 16 im Personalienfeld in das Feld „Vertragsarzt-Nr.“ die Betriebs- bzw. Nebenbetriebsstättennummer und in das Feld „VK gültig bis“ die neue lebenslange Arztnummer aufgedruckt werden. Die Gültigkeitsdauer der Versichertenkarte wird jetzt hinter dem Wohnort des Patienten angegeben.
Welche alten Formulare können aufgebraucht werden, welche nicht?
Die alten Verordnungsformulare können aufgebraucht werden, sofern die neuen Zusatzangaben ergänzt werden. Auch die übrigen Kassenformulare können mit den obigen Änderungen weiter verwendet werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Vordrucke Muster 10 (Laborauftrag), Muster 52 (Anfrage bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit) und Muster 55 (Chroniker-Bescheinigung). Diese Formulare dürfen ab 1. Juli 2008 nur noch in der neuen Version verwendet werden.