01.09.2004 · Fachbeitrag · Zuschläge
Beachten Sie das Geburtsdatum der Kinder - das bringt Honorar!
| Obwohl es bekannt sein sollte, werden immer wieder die im Zusammenhang mit Untersuchungen oder Visiten und Hausbesuchen möglichen GOÄ-Zuschläge bei der Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr nicht berechnet! Dies kann zu durchaus beträchtlichen Honorareinbußen führen. |
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