· Fachbeitrag · Abrechnung Corona-Impfung
Corona-Impfziffern: Fragen zu Nr. 88322, Priorisierung, Hausbesuchen und Codierung
| Inzwischen beteiligen sich die meisten Hausarztpraxen an den Corona-Schutzimpfungen. Die Vergütungen für die Corona-Impfleistungen wurden in der Impfverordnung festgelegt und am 01.04.2021 im Bundesanzeiger verkündet ( AAA 04/2021, Seite 5 ). Zur Abrechnung dieser Impfziffern erreichten uns zahlreiche Leseranfragen. Aus den Leseranfragen ist zu schließen, dass die für die Impfungen selbst abzurechnenden Positionen keine Probleme bereiten, wohl aber die Begleitleistungen. |
Ausschließliche Impfberatung ‒ Nr. 88322
Ein Thema, das für Fragen gesorgt hat, ist die Abrechnung der Nr. 88322 für die ausschließliche Impfberatung. Die Ziffer wird mit 10 Euro vergütet. So war teilweise unklar für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte,
- wann,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig