· Fachbeitrag · Abrechnung optimieren
Konsultationspauschale: Stiefkind bei Hausärzten!
| Wenn auch nur mit 18 Punkten (1,82 Euro) bewertet, sollte dennoch die Konsultationspauschale (Nr. 01436 EBM) auch von Hausärzten bei der Abrechnung nicht übergangen werden - die Auswertungen von Abrechnungen belegen aber genau das. AAA zeigt anhand von drei Praxisbeispielen, wann Sie die 01436 ansetzen sollten. |
Wann der Ansatz der EBM-Nr. 01436 häufig vergessen wird
Nachfolgend werden drei Konstellationen erläutert, in denen der berechtigte Ansatz der 01436 häufig vergessen wird:
- Ein Hausarzt erhält von einem anderen Arzt, vielleicht von einem Hausarzt, eine Überweisung zur Durchführung eines Definitionsauftrags, etwa einer Sonographie, weil der überweisende (Haus-)Arzt diese Leistung nicht erbringt. Bei einem Definitionsauftrag ist keine Versichertenpauschale berechnungsfähig, zusätzlich zu der Auftragsleistung kann nur die Nr. 01436 berechnet werden.
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