29.07.2015 · Fachbeitrag · Abrechnungsprüfung
Darf die KV pauschal 60 Prozent des Honorars für die alte Chronikerpauschale zurückfordern?
| Die KV Nordrhein kürzt ihren Hausärzten Honorare im Zusammenhang mit der Abrechnung der bis zum Quartal III/2013 gültigen Chronikerpauschale (EBM-Nr. 03212). Den Ärzten wird unterstellt, dass die notwendigen vier Vorkontakte des Patienten wegen der chronischen Krankheit nicht vorlagen – lesen Sie dazu auch den Beitrag auf Seite 5 dieser Ausgabe. |
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