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  • · Nachricht · Abrechnungsprüfung

    Massenregress der KV Nordrhein vorerst gestoppt

    | Wie bereits in AAA 08/2015, Seite 5 berichtet, schockte die KV Nordrhein Anfang Juli (fast) alle Hausärzte: Per Bescheid wurden 60 Prozent des Honorars von der KV zurückgefordert, das in den Quartalen 01/2011 bis 03/2013 für die Abrechnung der EBM-Nr. 03212 vergütet wurde (der damalige Chronikerzuschlag) - Beträge von zum Teil mehr als 20.000 Euro! Jetzt rudert die KVNO zurück und stoppt den Pauschalregress der früheren Chronikerpauschale. |

     

    KV-Vorstand Bernhard Brautmeier kündigte bei der Vertreterversammlung am Mittwoch, dem 3. September in Düsseldorf an, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung in Musterprozessen keine weiteren Gelder mehr einbehalten werden. „Wir haben beschlossen, dass wir keine weiteren Einbehaltungen machen“, so Brautmeier. Und weiter: „Wir sind uns im Klaren darüber, wie viel Unmut die Honorarrückforderung hervorgerufen hat. Aber die Beanstandung der Krankenkassen war korrekt, sodass wir keine andere Möglichkeit haben, als das zu berichtigen.“

     

    Ob die KV pauschal 60 Prozent des Honorars für die alte Chronikerpauschale zurückfordern darf, wurde von AAA-Autor Christian Pinnow bereits in AAA 08/2015, Seite 7 bezweifelt. Er sieht ein rechtswidirges Vorgehen der KVNO und die Honorarrückforderung auf tönernen Füßen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

    Quelle: ID 43587143