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  • · Nachricht · Apps auf Rezept

    DiGA-Verzeichnis füllt sich langsam - Leitfaden zum Download

    | Das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), in dem zum Start im Oktober 2020 zunächst zwei verordnungsfähige Gesundheits-Apps gelistet waren, umfasst inzwischen zehn dieser Apps. Zuletzt hinzugekommenen sind u. a. auch Anwendungen für Migräne- oder Schlaganfallpatienten (DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte [BfArM] online unter diga.bfarm.de ). Für Ärztinnen und Ärzte, die sich näher zu den Apps auf Rezept informieren möchten, stehen u. a. ein Leitfaden des BfArM sowie eine Handreichung des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zum Download bereit. |

     

    In der Handreichung „Gesundheits-Apps im klinischen Alltag“, die durch die ÄZQ von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) herausgegeben wurde, finden Ärzte auf 54 Seiten wichtige Antworten für die tägliche Praxis. Das Dokument gibt nach Darstellung des ÄZQ einen Überblick über Nutzen und Risiken der digitalen Möglichkeiten und macht deutlich, woran man gute von schlechten Gesundheits-Apps unterscheiden kann. Zudem wird anhand von Fallbeispielen erläutert, was zu beachten ist, wenn Patienten die ärztliche Meinung zu einer App hören möchten oder z. B. dem Arzt unabgesprochen digitale Daten übermitteln (Handreichung „Gesundheits-Apps im klinischen Alltag“ beim ÄZQ online unter iww.de/s4531).

     

    Wer sich insbesondere für das Zulassungsprocedere und die Hintergründe der DiGAs interessiert, findet ausführliche Informationen hierzu im BfArM-Leitfaden „Das Fast Track Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 139e SGB V“ mit 141 Seiten. Darin geht es u. a. um die Anforderungen, die eine DiGA erfüllen muss sowie um das Verfahren für eine Aufnahme in das Verzeichnis (Leitfaden „Das Fast Track Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 139e SGB V“ beim BfArM online unter iww.de/s4532).

    Quelle: ID 47100069