· Fachbeitrag · Ausschlüsse nach EBM
Der K.O.-Katalog für die Vorhalte- und Chronikerpauschalen ‒ manchmal ist weniger mehr
| In manchen Fällen empfiehlt es sich, bei der Abrechnung einer Leistung aus dem hausärztlichen K.O.-Katalog auf die Vergütung für die Vorhalte- und die Chronikerpauschalen sowie die NäPa-Zuschläge zu verzichten (siehe AAA 10/2023, Seite 4 ). Doch auch die entgegengesetzte Perspektive ist von Interesse. In diesem Beitrag erfahren Sie anhand von Beispielen, in welchen Fällen es für Hausärztinnen und Hausärzte sinnvoll sein kann, auf die Abrechnung einer Leistung aus dem K.O.-Katalog zu verzichten. |
K.O.-Katalog: Welche Leistungen werden gestrichen?
Die Abrechnung von Leistungen aus dem sogenannten K.O.-Katalog (zu finden beispielsweise bei der KV Rheinland-Pfalz online unter iww.de/s8475) durch Hausärzte hat Auswirkungen auf die
- Vorhaltepauschale (EBM-Nr. 03040) und deren Zuschläge sowie die
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