· Nachricht · Bedarfsplanung
Zusätzliche Sitze für Hausärzte im Ruhrgebiet
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Bedarfsplanungs-Richtlinien geändert und den bisher bestehenden Sonderstatus für das Ruhrgebiet aufgehoben. |
Bisher wurde in den Richtlinien für das Ruhrgebiet eine Verhältniszahl von 2.134 Einwohnern je Hausarzt zugrunde gelegt. Der neue Beschluss sieht vor, das Versorgungsniveau schrittweise auf das bundesweit einheitliche Verhältnis von 1.671 Einwohnern je Hausarzt anzuheben. Damit entstehen im Ruhrgebiet etwa 600 neue Hausarztsitze. Innerhalb einer 10-jährigen Übergangsfrist werden nun in 5 Stufen alle zwei Jahre jeweils 80 Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte geschaffen ‒ 400 in 10 Jahren. Die verbleibenden 200 werden im Anschluss komplett ausgeschrieben.
Quelle: Ausgabe 01 / 2018 | Seite 1 | ID 45054874