31.08.2020 · Fachbeitrag · Bewertungsausschuss
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Prüfung einer stufenweisen Wiedereingliederung jetzt verbindlich
| Bereits am 22.11.2019 hatte der G-BA in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) geregelt, dass spätestens ab einer Arbeitsunfähigkeit (AU) von sechs Wochen regelmäßig ärztlich festzustellen ist, ob eine stufenweise Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit in Betracht kommt. Dieser Beschluss ist am 04.02.2020 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Diese neue Regelung galt damals aber nicht sofort, da der Bewertungsausschuss zunächst prüfen musste, inwieweit der Beschluss Auswirkungen auf den EBM hat. Dies hat der Bewertungsausschuss aktuell verneint. Daher gelten die geänderten Vorgaben für die stufenweise Wiedereingliederung erst jetzt verbindlich. |
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