· Fachbeitrag · BG-Abrechnung
Deutlich mehr Honorar für operative Leistungen im Rahmen der BG-Abrechnung
von Ernst Diel, Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen
| Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger hat wichtige Beschlüsse gefasst. Mit Wirkung vom 1. März 2013 sind im Rahmen der BG-Abrechnung wichtige Änderungen in Kraft getreten. |
Neue Zuschlagsziffer Nr. 442a bei ambulanten Operationen
Bei der Nr. 442a handelt es sich um einen Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen nach den Gebühren-Nrn. 2008, 2009, 2063 und 2403. Der Zuschlag nach Nr. 442a ist je Behandlungstag nur einmal und nicht neben den Zuschlägen nach den Nrn. 442 und 443 bis 445 berechnungsfähig. Gebühr: 15,00 Euro.
Neue Zuordnung von Leistungsziffern als zuschlagsberechtigte Positionen
Die Ziffern 2005, 2031 und 2060 werden als zuschlagsberechtigte Positionen der Ziffer 442 zugeordnet. Die Nr. 2347 war bisher der Ziffer 442 zugeordnet und wird künftig der höherbewerteten Ziffer 443 zugeordnet.
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