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  • 23.11.2015 · Fachbeitrag · Bürokratieabbau

    Qualitätssicherung Akupunktur für zwei Jahre ausgesetzt

    | Der Bürokratieabbau in der vertragsärztlichen Versorgung schreitet voran: Nachdem zum 1. April 2016 das zweistufige Verfahren für die Einleitung medizinischer Reha-Maßnahmen vereinfacht wird (lesen Sie dazu AAA 11/2015, Seite 15), haben sich KBV und Krankenkassen jetzt darauf verständigt, die Prüfung der ärztlichen Dokumentation von Akupunkturbehandlungen für zwei Jahre auszusetzen. |