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  • · Fachbeitrag · Corona-Update

    Telefonische AU seit 01.06.2022 nicht mehr möglich

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nicht verlängert. Seit dem 01.06.2022 ist eine AU-Feststellung nur noch bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit einer AU-Feststellung im Rahmen einer Videosprechstunde. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • AU-Feststellung in der Videosprechstunde nun auch für unbekannte Versicherte möglich (AAA 02/2022, Seite 3)
    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 2 | ID 48426755