· Fachbeitrag · Corona-Update
Telefonische AU seit 01.06.2022 nicht mehr möglich
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nicht verlängert. Seit dem 01.06.2022 ist eine AU-Feststellung nur noch bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit einer AU-Feststellung im Rahmen einer Videosprechstunde. |
Weiterführende Hinweise
- AU per Videosprechstunde und Postversand (AAA 11/2020, Seite 10)
- AU-Feststellung in der Videosprechstunde nun auch für unbekannte Versicherte möglich (AAA 02/2022, Seite 3)
- AU-Feststellung per Videosprechstunde auch bei unbekannten Patienten (AAA 03/2022, Seite 15)
Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 2 | ID 48426755