· Fachbeitrag · Coronapandemie
Corona-Impfungen in Arztpraxen ‒ Pseudoziffern stehen fest
| Im Laufe des Monats April 2021 soll bundesweit mit den Corona-Schutzimpfungen in den Vertragsarztpraxen begonnen werden. Die Vergütung für die Impfung, für die Besuche und Mitbesuche, für die Impfberatung und für die Zeugnisausstellung ist in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums geregelt ( AAA 04/2021, Seite 13 ). In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Pseudoziffern für die verschiedenen Impfleistungen mit den jeweiligen Impfstoffen vor. |
Für die Abrechnung der Impfungen und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen hat die KBV in ihren Vorgaben sogenannte Pseudoziffern für die Abrechnung festgelegt. Diese gelten für alle Impfleistungen spätestens ab dem 01.04.2021.
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Hersteller | Erstimpfung | Abschlussimpfung | Erstimpfung (Indikation Pflegeheim) | Abschlussimpfung (Indikation Pflegeheim) | Erstimpfung (Berufliche Indikation) | Abschlussimpfung (Berufliche Indikation) |
BioNTech/Pfizer | 88331A | 88331B | 88331G | 88331H | 88331V | 88331W |
Moderna | 88332A | 88332B | 88332G | 88332H | 88332V | 88332W |
AstraZeneca | 88333A | 88333B | 88333G | 88333H | 88333V | 88333W |
Janssen/Johnson & Johnson | ‒ | 88334 | ‒ | 88334I | ‒ | 88334Y |
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