· Fachbeitrag · Coronapandemie
Nahezu alle COVID-19-Sonderregelungen bis zum 31.12.2021 verlängert
| Wegen der noch nicht als ausreichend bewerteten Impfquote haben der Bewertungsausschuss und der Gemeinsame Bundesausschuss nahezu alle mit der Coronapandemie in Verbindung stehenden Sonderregelungen verlängert. Dies betrifft insbesondere die Abrechnung der Chronikerpauschale gemäß EBM-Nr. 03221/04221 auch bei nur einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) sowie einem weiteren telefonischen APK bzw. Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde. Auch die Abrechnung der Nr. 01434 für telefonische Beratungen ohne Anrechnung auf das Gesprächsbudget für die Nrn. 03230/04230 ist im Quartal IV/2021 weiter möglich. Lediglich die Sonderregelungen für die „Nichtärztliche Praxisassistenz“ (NäPa) in Ausbildung sowie für deren Refresher-Kurse wurden nicht verlängert. |
Die in der Tabelle skizzierten Sonderregelungen gelten somit auch im Quartal IV/2021.
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Gültig bis | Inhalt | Weiterführende Hinweise |
31.12.2021 | Chronikerpauschale Nrn. 03221/04221 auch bei einem persönlichen APK sowie einem weiteren telefonischen APK bzw. Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde | |
31.12.2021 | Nr. 01434 für telefonische Beratungen; keine Anrechnung auf das Gesprächsbudget Nrn. 03230/04230 | |
31.12.2021 | AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege | |
31.12.2021 | Videosprechstunde ‒ keine Obergrenzen für Behandlungsfälle und Leistungen | |
31.12.2021 | Videosprechstunde ‒ psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen auch per Video möglich | |
31.12.2021 | Substitutionstherapie ‒ Abrechnung der Nr. 01952 auch bei telefonischem APK und als Videosprechstunde; bis zu achtmal im Behandlungsfall | |
31.12.2021 | Portokosten ‒ Abrechnung der Nr. 88122 für den postalischen Versand bestimmter Verordnungen, Bescheinigungen und Überweisungen | |
31.12.2021 | Nr. 02402 für die Abrechnung des Abstrichs bei symptomatischen Personen; Nr. 02403 als Zuschlag zur Nr. 02402 | |
31.12.2021 | Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel sowie Verordnung von Krankenbeförderung nach telefonischer Anamnese | |
31.12.2021 | Kennzeichnung der COVID-19-Leistungen mit Nr. 88240 | |
Bis auf Weiteres* | DMP: Kontrolluntersuchungen und Schulungen dürfen ausfallen; Dokumentationspflicht ausgesetzt | |
Bis auf Weiteres* | Nachweispflicht für Fortbildungen | |
Bis auf Weiteres** | Kinderfrüherkennung: Überschreitung der Toleranzgrenzen ab U6 zulässig |
* Diese Regelung gilt bis zur Aufhebung der vom Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
** Diese Regelung gilt bis zum Ablauf von drei Monaten nach Beendigung der vom Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.