Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Coronapandemie

    Sonderregelungen für NäPa reaktiviert

    | KBV und Krankenkassen haben die Sonderregelungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) wieder in Kraft gesetzt. Diese Erleichterungen waren zuvor zum 30.09.2021 beendet worden. Die Sonderregelungen zur NäPa-Fortbildung sind nun wegen der hohen Corona-Inzidenzwerte rückwirkend zum 01.10.2021 und befristet bis zunächst 31.03.2022 reaktiviert worden. |

     

    Aufgrund der Coronapandemie konnten die Fortbildungsveranstaltungen für die in Ausbildung befindlichen NäPa nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Die KVen können nun infolge der Sonderregelung NäPa-Genehmigungen nach der Delegations-Vereinbarung auch dann erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass

    • mit der Fortbildung zur NäPa bereits begonnen wurde und
    • der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 31.03.2022 erfolgt.

     

    Zudem kann bei bereits erteilten Genehmigungen die Nachweisfrist für die Refresher-Fortbildung ‒ eine alle drei Jahre zu wiederholende Fortbildungsveranstaltung (mindestens 16 Stunden) ‒ um 21 Monate verlängert werden. Voraussetzung ist, dass die Drei-Jahres-Frist für den Refresher-Kurs im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.03.2022 endete bzw. endet.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 2 | ID 47969858