· Nachricht · Coronapandemie
Sonderregelungen für NäPa reaktiviert
| KBV und Krankenkassen haben die Sonderregelungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) wieder in Kraft gesetzt. Diese Erleichterungen waren zuvor zum 30.09.2021 beendet worden. Die Sonderregelungen zur NäPa-Fortbildung sind nun wegen der hohen Corona-Inzidenzwerte rückwirkend zum 01.10.2021 und befristet bis zunächst 31.03.2022 reaktiviert worden. |
Aufgrund der Coronapandemie konnten die Fortbildungsveranstaltungen für die in Ausbildung befindlichen NäPa nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Die KVen können nun infolge der Sonderregelung NäPa-Genehmigungen nach der Delegations-Vereinbarung auch dann erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass
- mit der Fortbildung zur NäPa bereits begonnen wurde und
- der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 31.03.2022 erfolgt.
Zudem kann bei bereits erteilten Genehmigungen die Nachweisfrist für die Refresher-Fortbildung ‒ eine alle drei Jahre zu wiederholende Fortbildungsveranstaltung (mindestens 16 Stunden) ‒ um 21 Monate verlängert werden. Voraussetzung ist, dass die Drei-Jahres-Frist für den Refresher-Kurs im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.03.2022 endete bzw. endet.