· Fachbeitrag · COVID-19-Sonderregelungen
Abstriche bei kurativen Corona-Tests: EBM-Nrn. 02402 und 02403 ebenfalls zum 31.03.2022 weggefallen
| Die meisten Sonder-Abrechnungsregelungen, die den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Coronapandemie zur Verfügung gestellt worden waren, sind zum 31.03.2022 ausgelaufen ( AAA 04/2022, Seite 2 und AAA 04/2022, Seite 1 ). Noch offen war zunächst, ob die Abrechnung der Nrn. 02402 und 02403 für die Abstrichentnahme bei kurativen Corona-Testungen auch im Quartal II/2022 möglich sein würde. Inzwischen ist klar, dass den Ärzten auch diese Option nicht mehr zur Verfügung steht. |
Die Sonderregelung, nach der den Vertragsärzten Abstrich-Leistungen zusätzlich mit den Nrn. 02402 (73 Punkte, 8,22 Euro in 2022) und 02403 (64 Punkte, 7,21 Euro) vergütet werden, wurden nicht verlängert. Diese Positionen sind seit dem 01.04.2022 daher nicht mehr berechnungsfähig! Der Abstrich bei kurativen PCR-Testungen ist damit (wieder) Bestandteil der Versichertenpauschale.