· Fachbeitrag · COVID-19-Sonderregelungen
Corona-Update: Diese Ausnahmen für Vertragsärzte gelten im Quartal I/2022
| Wegen der aktuellen Inzidenz-Entwicklung haben der Bewertungsausschuss und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nahezu alle mit der Coronapandemie in Verbindung stehenden Sonderregelungen verlängert. Dies betrifft insbesondere die gelockerten Bedingungen bei der Abrechnung der Chronikerpauschale nach den EBM-Nrn. 03221/04221 sowie die Abrechnung der Nr. 01434 für telefonische Beratungen ohne Anrechnung auf das Gesprächsbudget für die Nrn. 03230/04230. |
Chronikerpauschale weiterhin ohne zwei persönliche APK möglich
Die Abrechnung der Chronikerpauschalen ist im Quartal I/2022 weiterhin möglich, wenn im Behandlungsfall nur ein persönlicher APK und ein weiterer Kontakt entweder per Videosprechstunde oder telefonisch stattgefunden haben.
Erleichterungen bei Kinderfrüherkennungsuntersuchungen bleiben
Nicht verlängert wurde offenbar die Aussetzung der Schulungsverpflichtung und Dokumentation bei den Disease-Management-Programmen (DMP). Der G-BA hat die Aussetzung der Toleranzgrenze für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen ebenfalls bis zum 31.03.2022 verlängert. Diese Aussetzung wäre zum 25.02.2022 ausgelaufen (infolge des Endes der epidemischen Lage). Die in der Tabelle genannten Sonderregelungen gelten auch im Quartal I/2022.
Gültig bis | Inhalt | AAA-Beitrag |
31.03.2022 | Chronikerpauschale Nrn. 03221/04221 auch bei einem persönlichen APK und einem weiteren telefonischen APK bzw. Kontakt via Videosprechstunde | |
31.03.2022 | Nr. 01434 für telefonische Beratungen; keine Anrechnung auf das Gesprächsbudget nach den Nrn. 03230/04230 | |
31.03.2022 | AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege | |
31.03.2022 | Videosprechstunde ‒ keine Obergrenzen für Behandlungsfälle und Leistungen | |
31.03.2022 | Videosprechstunde ‒ Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen auch per Video möglich | |
31.03.2022 | Substitutionstherapie ‒ Abrechnung der Nr. 01952 auch bei telefonischem APK und als Videosprechstunde, bis zu achtmal im Behandlungsfall | |
31.03.2022 | Portokosten ‒ Abrechnung der Nr. 88122 für den postalischen Versand bestimmter Verordnungen, Bescheinigungen und Überweisungen | |
31.03.2022 | Nr. 02402: Abrechnung des Abstrichs bei symptomatischen Personen; Nr. 02403 als Zuschlag zur Nr. 02402 | |
31.03.2022 | Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel sowie Verordnung von Krankenbeförderung nach telefonischer Anamnese | |
30.06.2022 | Kennzeichnung COVID-19-Leistungen mit Nr. 88240 | |
31.03.2022 | Nachweispflicht für Fortbildungen | |
31.03.2022 | Kinderfrüherkennung: Überschreitung der Toleranzgrenzen ab U6 zulässig |