· Fachbeitrag · Covid-19-Sonderregelungen
Schutzschirm: Keine Zahlungen der Krankenkassen für 2021
| Anfang März wurde vom Bundestag die Regelung zum Schutzschirm für Arztpraxen (als Teil des „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“, kurz: EpiLage-Fortgeltungsgesetz, iww.de/s4760 ) beschlossen. Diese Regelung sieht zwar auch für 2021 Ausgleichszahlungen für Arztpraxen vor, die pandemiebedingt Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben ‒ und zwar sowohl für extrabudgetäre Leistungen als auch für Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Im Gegensatz zu den Regelungen des Jahres 2020 müssen sich jedoch die Krankenkassen nicht an den Ausgleichszahlungen für extrabudgetäre Leistungen beteiligen. |
Diese Konstellation führt dazu, dass Ausgleichszahlungen auf Grundlage von noch zu beschließenden Regelungen im jeweiligen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) komplett aus der MGV finanziert werden. Darüber, wie die KVen dies im jeweiligen HVM umsetzen, informieren wir in einer der nächsten Ausgaben.