22.08.2016 · Fachbeitrag · Diagnoseklassifikation
Korrekte ICD-Kodierung: Zunehmend wichtig für Honorar, Abrechnung & Transparenz
| Bereits seit 2009 sind Ärzte gemäß § 295 Abs. 1 SGB V dazu verpflichtet, Diagnosen ihrer Patienten zu kodieren. Ärzte, die nicht, falsch, unvollständig oder unplausibel kodieren, machen sich in mehrfacher Hinsicht angreifbar. Denn zunehmend schauen sich KVen Abrechnungsziffern auch im Hinblick auf die dokumentierten Erkrankungen an. Wenn hier nicht eins und eins zusammenpasst, kann das zu Prüfungen aller Art führen. Auch das Streichen von Ziffern ist möglich. |
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