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  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Telematikinfrastruktur: 60.000 Arztpraxen droht Honorarkürzung

    | Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) kommen auf rund ein Drittel der insgesamt etwa 180.000 Arzt- und Zahnarztpraxen in Deutschland Honorarkürzungen zu, weil diese nicht wie gefordert bis zum 30.06.2019 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind bzw. nicht die notwendigen Komponenten bestellt haben. Wie das Ministerium mitteilt, seien etwa 100.000 Praxen bereits an die TI angeschlossen, weitere 20.000 hätten die Komponenten für den TI-Anschluss bestellt. |

     

    Den weiteren ca. 60.000 Arztpraxen drohen damit Honorarkürzungen. Der Anschluss an die TI ist Voraussetzung, um am Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) teilnehmen zu können. Mit dem VSDM können persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung der gesetzlich Krankenversicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nicht nur ‒ wie bislang ‒ eingelesen, sondern auch aktualisiert werden. Zudem können Vertragsärzte und -psychotherapeuten via VSDM und TI elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist. Praxen, die nicht an die TI angeschlossen sind und diesen Anschluss auch nicht fristgerecht bestellt haben, werden mit einer Honorarkürzung in Höhe von einem Prozent sanktioniert. Das entspricht laut BMG für Ärzte und Psychotherapeuten im Schnitt etwa 200 Euro im Monat. Fachärzte müssten im Durchschnitt mit einer Kürzung von rund 300 Euro rechnen. Ab März 2020 sollen die Kürzungen für Ärzte, die dann noch nicht an die TI angeschlossen sind, laut dem Gesetzentwurf zum Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (kurz: Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) auf 2,5 Prozent erhöht werden.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2019 | Seite 1 | ID 46002970