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  • · Fachbeitrag · Dokumentation

    Qualitätssicherung Koloskopie: Überprüfung nur noch alle 2 Jahre

    | KBV und Krankenkassen haben die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie zum 1. Juli 2012 geändert. Künftig müssen Chirurgen und andere Vertragsärzte, die Koloskopien durchführen, nur noch alle zwei Jahre die ärztlichen Dokumentationen im Rahmen der Qualitätssicherung vorlegen. |

     

    Bisher mussten die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen zu 20 abgerechneten Fällen jährlich eingereicht werden. Aufgrund der guten Ergebnisse bei den Dokumentationsprüfungen konnte diese Frist jetzt für Ärzte, deren Dokumentationen nicht beanstandet wurden, verlängert werden. Eine weitere Änderung betrifft die Überprüfung der Hygienequalität: Diese erfolgt künftig unangemeldet.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 1 | ID 34421310