· Fachbeitrag · EBM 2015
Bewertungsausschuss beschließt Förderung von Praxisassistenten in Hausarztpraxen
| Ab 1. Januar 2015 erhalten Hausarztpraxen unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung für die Tätigkeit von nicht-ärztlichen Praxisassistenten. Zusätzlich werden Hausbesuche von nicht-ärztlichen Praxisassistenten auch in nicht unterversorgten Regionen besonders vergütet. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen im Bewertungsausschuss verständigt. Im Folgenden informieren wir über die wesentlichen Inhalte. |
Die neuen Leistungspositionen
Für die Tätigkeit von nichtärztlichen Praxisassistenten werden drei neue Abrechnungspositionen in den EBM aufgenommen, nämlich ein Zuschlag zur sogenannten „Vorhaltepauschale“ Nr. 03040 unter der neuen Nr. 03060 sowie zwei Abrechnungspositionen für Hausbesuche von nicht-ärztlichen Praxisassistenten unter den neuen Nrn. 03062 und 03063. Alle drei Abrechnungspositionen werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) mit dem Orientierungswert für 2015 von 10,2718 Cent vergütet:
- Der Zuschlag nach Nr. 03060 ist bewertet mit 22 Punkten. Dies entspricht einem Betrag von ca. 2,26 Euro. Allerdings wird dieser Zuschlag nur bis zu einem Höchstwert von 12.851 Punkten je Quartal gezahlt. Die Details hierzu finden Sie auf Seite 9.
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