· Fachbeitrag · EBM 2015
Erneute Nachbesserung bei der Abrechnung im organisierten Not(fall-)dienst
| Der Bewertungsausschuss hat ein weiteres Kapitel in der unendlichen Geschichte der Abrechnung des organisierten Notfalldienstes aufgeschlagen. Nochmals rückwirkend zum 1. Januar 2008 wurde die Abrechnungssystematik geändert und eine Sonderregelung für fehlende Angaben zur Uhrzeit der Behandlung eingeführt. Die Änderung betrifft vor allem die Krankenhäuser. Niedergelassene Vertragsärzte sind nur dann betroffen, wenn ihre Honorarbescheide noch nicht bestandskräftig sind. |
Hintergrund und Anlass der Änderung
Im Dezember hatte der Bewertungsausschuss die alte Notfallpauschale in zwei Gebührenpositionen gesplittet, nämlich
- EBM-Nr. 01210 für die Notfallbehandlung zwischen 7 und 19 Uhr und
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