· Fachbeitrag · EBM 2015
NäPa-Genehmigung: Details zur Fallzählung
| Viele Leseranfragen zu den neuen Abrechnungspositionen für die Beschäftigung qualifizierter nichtärztlicher Praxisassistenten (NäPa) beziehen sich auf die Regelungen zur Fallzählung. Nachfolgend informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte unter Berücksichtigung der aktuellen Beschlüsse des Bewertungsausschusses. |
Die Mindestzahlen
Die Abrechnung der neuen Gebührenpositionen 03060, 03062 und 03063 setzt eine Mindestzahl an Behandlungsfällen bzw. älteren Patienten voraus. Im Einzelnen gelten folgende Mindestzahlen:
- In den letzten vier Quartalen durchschnittlich mindestens 860 Behandlungsfälle je Hausarzt und Quartal (bei mehreren Hausärzten in der Praxis erhöht sich die Fallzahl je weiterem Hausarzt um 640),
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