· Fachbeitrag · EBM 2016
Medikationsplan: Kuriose Abrechnungsfälle
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Bei Patienten, die nicht die Voraussetzungen zum Ansatz der zum 01.10.2016 neu eingeführten GOP für den Medikationsplan (EBM-Nr. 03222, 10 Punkte) erfüllen, kann der Hausarzt das Erstellen eines Medikationsplans mit der Nr. 01630 (39 Punkte) abrechnen. Im Krankheitsfall ist die Nr. 01630 aber nur von einem Arzt bei demselben Patienten berechnungsfähig. Und auch wegen der gegenseitigen Abrechnungsausschlüsse der Nrn. 03220, der 01630 und der 03362 kann es kompliziert werden, wie die folgenden Beispiele zeigen. |
01630 bei einem geriatrischen Patienten
- Im IV. Quartal 2016 wird bei einem „Nicht-Chroniker“ die Nr. 01630 für den Medikationsplan abgerechnet.
- Im III. Quartal 2017 erfüllt dieser Patient die Voraussetzungen zur Berechnung der Geriatriepauschalen 03360 und 03362, etwa weil er inzwischen 70 Jahre alt geworden ist und außerdem eine Pflegestufe oder eine geriatrietypische Erkrankung vorliegt.
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