· Fachbeitrag · EBM 2016
Spez. geriatrische Diagnostik und Versorgung - Die GOP für (Haus-)Ärzte mit Zusatzqualifikation
| In AAA 04/2016, Seite 3 hatten wir ausführlich die neuen, für alle Hausärzte ab 1. Juli 2016 abrechenbaren EBM-Nrn. 30980 und 30988 vorgestellt. Im nachfolgenden Beitrag befassen wir uns mit den weiteren vier neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 30981, 30984, 30985 und 30986, die nur für (Haus-)Ärzte mit besonderer Zusatzqualifikation berechnungsfähig sind. |
Allgemeines
Für die Abklärung der Notwendigkeit eines weiterführenden speziellen geriatrischen Assessments mit dem Hausarzt kann der geriatrisch spezialisierte Arzt die EBM-Nr. 30981 berechnen. Die Abrechnung der Durchführung des weiterführenden geriatrischen Assessments erfolgt mit der EBM-Nr. 30984. Sofern das weiterführende geriatrische Assessment länger als 60 Minuten dauert, können je weitere vollendete 30 Minuten die Zuschläge nach den EBM-Nrn. 30985 und 30986 jeweils bis zu zweimal berechnet werden.
MERKE | Zur Abrechnung der Nrn. 30981, 30984, 30985 und 30986 EBM ist eine spezielle Abrechnungsgenehmigung der KV gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik nach § 135 Abs. 2 SGB V erforderlich. Diese liegt allerdings noch nicht vor, sodass derzeit noch keine Anträge auf Abrechnungsgenehmigung gestellt werden können. |
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