· Fachbeitrag · EBM 2017
E-Health in der Arztpraxis - wie viel Innovation bringt die Videosprechstunde?
von Dr. Thomas Willaschek und Taisija Taksijan, LL.M., Fachanwälte für Medizinrecht, DIERKS + BOHLE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin
| Mit der Einführung der Videosprechstunde gehen Vertragsärzte den nächsten Schritt ins digitale Zeitalter. Schon zum 01.04.2017 hat der Bewertungsausschuss die für die Videosprechstunde geeigneten Fachgruppen und Krankheitsbilder festgelegt und entsprechende Gebührenpositionen in den EBM aufgenommen. Die Hoffnung: Der Arztkontakt wird für Patienten einfacher, flexibler und komfortabler. Aber gilt das auch für Ärzte? Ein kurzer Überblick in vier Punkten. |
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Die Videosprechstunde ist definiert als „synchrone Kommunikation zwischen einem Arzt und einem ihm bekannten Patienten über die dem Patienten zur Verfügung stehende technische Ausstattung, ggf. unter Assistenz, z. B. durch eine Bezugsperson, im Sinne einer Online-Videosprechstunde in Echtzeit, die der Arzt dem Patienten anbieten kann“. |
Flexibilität
Für den Patienten ist durch die Videosprechstunde volle Flexibilität gegeben. Denn er ist zwar gehalten, einen geschlossenen Raum mit angemessener Privatsphäre aufzusuchen, er kann mit dem Arzt aber über Video sowohl von zu Hause als auch aus dem Büro kommunizieren. Auch Arbeitgeber dürfen sich also über diese neue Art des Arztbesuchs freuen.
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