· Fachbeitrag · EBM 2017
Videosprechstunde ab Juli 2017 - Technische Anforderungen vereinbart
| Zum 01.07.2017 wird der Bewertungsausschuss die für die Videosprechstunde geeigneten Fachgruppen und Krankheitsbilder festlegen undentsprechende Gebührenpositionen in den EBM aufnehmen. Die technischen Anforderungen an die Videosprechstunde haben KBV und Krankenkassen bereits jetzt in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag geregelt. Nachfolgend informieren wir über die wesentlichen Inhalte dieser Regelungen. |
Allgemeines
Die Konsultation per Videosprechstunde ersetzt nicht den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, sondern kann bei einer bereits begonnenen Behandlung ergänzend eingesetzt werden. Die Teilnahme an der Videosprechstunde ist für Arzt und Patient freiwillig und erfolgt grundsätzlich auf Einladung des Arztes. Dieser informiert den Patienten über die Videosprechstunde und holt seine schriftliche Einwilligung ein. Um die Datensicherheit und einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, muss die Videosprechstunde in geschlossenen Räumen stattfinden, die eine angemessene Privatsphäre bieten. Aufzeichnungen jeglicher Art sind während der Videosprechstunde nicht gestattet.
Die Anforderungen an den Vertragsarzt
Vertragsärzte müssen die apparative Ausstattung zur Durchführung der Videosprechstunde vorhalten (Bildschirm, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher) und die Bandbreite der Verbindung muss mindestens 2.000 kbit/s im Download betragen.
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