· Fachbeitrag · EBM 2018
Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus: Die neuen Ausnahmekennziffern
| Über die wesentlichen Änderungen bei der Vergütung für Laborleistungen (einschl. Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus) und die Berechnung der neuen Laborbudgets hatten wir bereits in AAA 01/2018, Seite 4 berichtet. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Änderungen beim Ansatz der Labor-Ausnahmekennziffern 32005 ff. |
Entfallende Ausnahmekennziffern
Ab 01.04.2018 entfällt die Ausnahmekennziffer 32016 („Präoperative Labordiagnostik vor ambulanten oder belegärztlichen Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie“). Die Streichung erfolgt, weil die EBM-Nr. 32125 für die in der Regel vor einer Anästhesie bzw. Operation erforderlichen Laborparameter bei der Ermittlung des arztpraxisspezifischen Fallwerts nicht berücksichtigt wird. Ebenfalls gestrichen wird die Kennziffer 32013 („Diagnostik und Therapie von Fertilitätsstörungen, soweit die Laborleistungen nicht Bestandteil der Gebührenordnungspositionen 08 530 bis 08 561 sind“). Und auch die Kennziffer 32019 („Erkrankungen unter systemischer ZytostatikaTherapie und/oder Strahlentherapie“) entfällt ab 01.04.2018. Diese Untersuchungsindikation ist dann Bestandteil der Kennziffer 32012.
Neu aufgenommene Ausnahmekennziffer
Neu in den Katalog der Ausnahmekennziffern aufgenommen wird die Kennziffer 32024 („Erkrankungen oder Verdacht auf prä- bzw. perinatale Infektionen“). Diese Untersuchungsindikation ist derzeit noch Inhalt der nun geänderten Kennziffer 32007.
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