· Fachbeitrag · EBM 2018
Leserfragen zum Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus in Berufsausübungsgemeinschaften
| Der Beitrag „Einzelfragen zum Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus ab 01.04.2018“ in AAA 03/2018, Seite 3 hat eine Reihe von Leseranfragen nach sich gezogen. Im Beitrag ging es um die Berechnung des Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus in fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Die Fragen hierzu beziehen sich überwiegend auf die Aussage, dass in fachübergreifenden BAG der Bonus nicht mehr für den Behandlungsfall, sondern für den Arztfall gewährt wird. Nachfolgend erläutern wir die Auswirkung der Arztfälle auf die Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus in fachübergreifenden BAG nochmals anhand von zwei Beispielen. |
Die Zahl der Arztfälle bestimmt die Höhe des Bonus
Der Wirtschaftlichkeitsbonus wird ‒ wie die Leser des Beitrags richtig verstanden haben ‒ für jeden Behandlungsfall mit Abrechnung einer Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale gewährt. Allerdings beeinflusst in fachübergreifenden BAG die Zahl der Arztfälle mit Abrechnung einer Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale sowohl die Höhe des unteren und oberen begrenzenden Fallwerts der BAG, als auch die Bewertung des Wirtschaftlichkeitsbonus. Daher gilt:
MERKE | Je höher die Zahl der Arztfälle ist, also die Zahl der gemeinsam behandelten Patienten in einer BAG, desto höher sind die unteren und oberen begrenzenden Fallwerte und der Wirtschaftlichkeitsbonus. |
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