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  • · Fachbeitrag · EBM 2018

    Ohne persönlichen APK abrechenbare Leistungen

    von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal

    | Beim persönlichen APK müssen Arzt und Patient zeitgleich und räumlich anwesend sein. Wenn der Kontakt nicht direkt mit dem Patienten zustande kommen kann, etwa bei Kleinkindern oder dementen Patienten, reicht es aber, wenn Erörterungen, therapeutische Ratschläge usw. mit gleichzeitig anwesenden Bezugspersonen geführt werden ‒ der Patient muss aber dabei sein. Einzige Ausnahme: Die Erörterung nach der EBM-Nr. 03230 kann auch ohne Beisein des Patienten nur mit Bezugspersonen erbracht und berechnet werden. |

     

    Versichertenpauschalen

    Kommen nur Bezugspersonen in die Praxis ‒ etwa um ein Rezept abzuholen oder sich wegen des erkrankten Patienten beraten zu lassen ‒, kann keine Versichertenpauschale berechnet werden. Wenn allerdings der Patient dabei ist und der Arzt diesen „gesehen“ hat, liegt ein persönlicher APK vor.

     

    EBM-Nrn. 01100 bis 01102

    Die Berechnung dieser Positionen setzt eine unvorhergesehene (01100 und 01101 zu Unzeiten) bzw. eine Inanspruchnahme samstags zwischen 7:00 und 14:00 Uhr (01102) voraus ‒ das Erfordernis eines persönlichen APK wird in der Leistungsbeschreibung nicht erwähnt. Ruft ein Patient zu den entsprechenden Uhrzeiten an oder nimmt eine Bezugsperson (persönlich oder telefonisch) Kontakt mit dem Arzt auf, sind diese Positionen berechnungsfähig.