· Fachbeitrag · EBM 2018
OP gemäß EBM ‒ auch Miniatureingriffe abrechnen
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einer Operation verstanden, dass ein Operateur mit einem mehr oder minder großen Schnitt Körpergewebe eröffnet. In der täglichen Praxis verhält sich das nicht grundsätzlich anders, wenn bei der Anamneseerhebung Patienten nach durchgeführten Operationen gefragt werden und dann Antworten wie „Blinddarmoperation“ oder „Gebärmutterentfernung“ usw. gegeben werden. Der EBM ist da erheblich großzügiger. |
Abgrenzung des Operations-Begriffs
Gemäß EBM sind auch kleine und kleinste Eingriffe berechnungsfähig. Besonders die Abrechnungsmöglichkeiten von Miniatureingriffen werden jedoch häufig nicht beachtet. Unter Punkt 4.3.7 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM wird der Begriff der Operation, bzw. des operativen Eingriffs definiert.
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„Operative Eingriffe setzen die Eröffnung von Haut und/oder Schleimhaut voraus. Punktionen mit Nadeln, Kanülen und Biopsienadeln fallen nicht unter die Definition eines operativen Eingriffs.“ |
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