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  • · Fachbeitrag · EBM 2019

    Gesundheitsuntersuchung: Übergangsregelung beschlossen ‒ Risikoscores aufgenommen

    | Die unmittelbare Anwendung des dreijährigen Untersuchungsintervalls bei der Gesundheitsuntersuchung (GU) zum 01.04.2019 hat zu erheblichen Problemen in den Arztpraxen geführt. Grund: Die Termine für Früherkennungsuntersuchungen werden in den meisten Arztpraxen lange im Voraus vereinbart, so auch die Termine für die GU bei Versicherten, deren letzte GU im Jahr 2017 durchgeführt wurde. Inzwischen haben sich KBV und Krankenkassen auf eine Übergangsregelung für diese Versicherten geeinigt. Zudem werden Risikoscores für kardiovaskuläre Risiken Teil der GU. |

     

    KBV und Krankenkassen vereinbaren Übergangsregelung für GU

    Wegen der Verlängerung des Untersuchungsintervalls in der neuen GU-Richtlinie von bisher zwei auf drei Jahre hätte bei den Versicherten, deren letzte GU in 2017 durchgeführt wurde, ab dem 01.04.2019 die nächste GU erst wieder im Jahr 2020 durchgeführt werden können. Leider erst nach Redaktionsschluss der April-Ausgabe von AAA haben sich KBV und Krankenkassen auf eine Übergangsregelung verständigt. Danach gilt für GKV-Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine GU durchgeführt wurde, das zweijährige Untersuchungsintervall bis zum 30.09.2019 fort.

     

    Dies bedeutet im Einzelnen: