· Fachbeitrag · EBM 2019
Versichertenpauschale für Patienten ab dem 76. Lebensjahr steigt um einen Punkt
| Die Bewertung der Versichertenpauschale für Versicherte ab dem 76. Lebensjahr ‒ abzurechnen mit der EBM-Nr. 03005 ‒ wurde zum 01.01.2019 um einen Punkt von 210 auf 211 Punkte angehoben. Dies hat der Bewertungsausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2018 beschlossen. |
Anlass für diese Bewertungsänderung ist die im April 2018 beschlossene Änderung der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege. Danach dürfen Vertragsärzte im Rahmen der häuslichen Krankenpflege auch Unterstützungspflege verordnen. Zudem wurde der Leistungsanspruch für das An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen um die Kompressionsklasse I erweitert.
Auf der einen Seite kann die die damit in Zusammenhang stehende EBM-Nr. 01420 (Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege) von Hausärzten nicht berechnet werden, da diese Leistung seit 2008 in der Versichertenpauschale integriert ist. Andererseits ist mit einem Anstieg der Verordnungen von häuslicher Krankenpflege zu rechnen, sodass im hausärztlichen Bereich die Versichertenpauschale in der Altersklasse ab dem 76. Lebensjahr um einen Punkt angehoben wurde. Damit entspricht die Abrechnung der EBM-Nr. 03005 seit dem 01.01.2019 (Orientierungswert 2019: 10,8226 Cent) einem Honorar in Höhe von 22,84 Euro.
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