· Fachbeitrag · EBM 2019
Videosprechstunde ‒ Details zu Fallkonferenzen, Technikzuschlag und Förderung
| Vertragsärzte bekommen seit dem 01.10.2019 für Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde mehr Honorar. Nachdem wir in der letzten Ausgabe die Änderungen zur Versichertenpauschale, zu den Gesprächsleistungen sowie zur Chronikerpauschale im Rahmen der Videosprechstunde berichtet haben ( AAA 11/2019, Seite 4 ), informieren wir Sie in diesem Beitrag über die Videofallkonferenzen, den Technikzuschlag sowie die Anschubförderung. Zudem zeigen wir anhand eines Rechenbeispiels, wie sich die Abrechnung einer Videosprechstunde auf das Honorar auswirkt. |
EBM-Nr. 01442 ‒ Die Videofallkonferenz mit der Pflegekraft
Für die Videofallkonferenz zwischen der Pflegekraft eines chronisch pflegebedürftigen Patienten und dem Arzt, der die diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und/oder pflegerischen Maßnahmen des Patienten koordiniert, wurde die Nr. 01442 neu in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt zunächst für zwei Jahre extrabudgetär mit dem jeweiligen Orientierungswert von aktuell 10,8226 Cent (2020: 10,9871 Cent).
EBM-Nr. | Legende (Kurzfassung) | Punkte |
01442 | Videofallkonferenz mit der/den an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflege(fach)kraft/Pflege(fach)kräften gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) | 64 (6,93 Euro) |
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